
Der amtliche Segelbootführerschein ist nur innerhalb Berlins erforderlich, um ein Segelschiff bis 15 Meter Länge segeln zu dürfen. Außerhalb Berlins darf jedes Segelschiff bis 15 Meter Länge ohne betriebsbereite Maschine an Bord auch ohne Segelschein gesegelt werden.
